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Gebührensatzung  für die Benutzung der Sportanlagen des Schulverbandes Rain

 

 

 

vom 29.11.2004 i.d. Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.11.2020

i.d. Fassung der 2. Änderungssatzung vom 24.02.2021

 

 

§ 1 Gebührenpflicht

Für die Benützung der Sportanlagen und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.

 

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer die Sportanlagen mit ihren Einrichtungen nutzt und die Leistungen in Anspruch nimmt.

 

§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht für die Benutzungsgebühr mit dem Betreten und der Benutzung der Sportanlagen. Die Gebührenschuld wird gleichzeitig mit ihrer Entstehung fällig.

 

§ 4 Gebühren

 (1) Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

1. Laufende Benutzungsgebühren

a) Für die Benutzung jedes Hallenteils der Hallen 1 und 2 der Doppelschulsport- und Mehrzweckhalle des Schulverbandes Rain beträgt die Benutzungsgebühr je Übungsstunde (60 Min.) für die laufende Benutzung

für ortsansässige* Vereine und Gruppen                                    8,00 €

für auswärtige Vereine und Gruppen                                       12,50 €

für örtliche** Gewerbetreibende                                             25,00 €       

für auswärtige Gewerbetreibende                                            30,00 €

b) Für die Benutzung der gesamten Doppelschulsport- und Mehrzweckhalle (Halle 1 und Halle 2 gemeinsam) beträgt die Benutzungsgebühr je Übungsstunde (60 Min.) für die laufende Benutzung

für ortsansässige* Vereine und Gruppen                                  16,00 €

für auswärtige Vereine und Gruppen                                        25,00 €

für örtliche** Gewerbetreibende                                             50,00 €       

für auswärtige Gewerbetreibende                                            60,00 €

c) Für die Benutzung der Halle 3 beträgt die Benutzungsgebühr je Übungsstunde (60 Min.)

für die laufende Benutzung                                

für ortsansässige* Vereine und Gruppen                                   8,00 €

für auswärtige Vereine und Gruppen                                       10,00 €

für örtliche** Gewerbetreibende                                             25,00 €       

für auswärtige Gewerbetreibende                                            30,00 €

d) Für die Benutzung des Fitnessraumes beträgt die Benutzungsgebühr je Übungsstunde

(60 Min.) für die laufende Benutzung                                          5,00 €

e) Für die Benutzung des Seminarraumes wird keine Gebühr erhoben.

f) Von Jugendgruppen ortsansässiger Vereine werden keine Gebühren erhoben.

„Jugendgruppen“ sind Gruppen, bei denen mehr als 80% der Mitglieder jünger als 18 Jahre alt sind. Bei Fußballjugendmannschaften sind dies die Gruppen „F“ bis einschließlich „A“.

* „ortsansässig“

sind Vereine die Ihren Sitz in den Gemeinden Aholfing, Atting oder Rain haben. „Ortsansässig“ sind Gruppen, deren Teilnehmer zu mehr als zwei Drittel Ihren Hauptwohnsitz in den Gemeinden Aholfing, Atting oder Rain haben]

** „örtliche Gewerbetreibende“

sind Gewerbetreibende, die ihren Sitz in den Gemeinden Aholfing, Atting oder Rain haben

 

 

2. Sondernutzung

a) Veranstaltungen örtlicher Vereine und Institutionen ohne die Erhebung von Eintrittsgeld

a1) ohne Bestuhlung, ohne Tische 

            für einen Hallenteil (Halle 1 oder Halle 2)                         35,00 € / Tag

            für die gesamte Halle (Halle 1 und Halle 2)                      60,00 € / Tag

a2) mit Bestuhlung und/oder Tischen     

            für einen Hallenteil (Halle 1 oder Halle 2)                         75,00 € / Tag

            für die gesamte Halle (Halle 1 und Halle 2)                    140,00 € / Tag

 b) Veranstaltungen örtlicher Vereine und Institutionen mit der Erhebung von Eintrittsgeld

b1) ohne Bestuhlung, ohne Tische             

            für einen Hallenteil (Halle 1 oder Halle 2)                         80,00 € / Tag

            für die gesamte Halle (Halle 1 und Halle 2)                     140,00 € / Tag

b2) mit Bestuhlung und/oder Tische               

            für einen Hallenteil (Halle 1 oder Halle 2)                        140,00 € / Tag

            für die gesamte Halle (Halle 1 und Halle 2)                     200,00 € / Tag

c) Küche

Benutzung der Bewirtschaftungsküche im Geräteraum 1             50,00 € / Tag

d) Veranstaltungen kommerzieller Art mit oder ohne Einrichtung

(unabhängig von der Nutzung von einer oder von zwei Hallen)

 10 % der Eintrittsgelder, jedoch mindestens 250,-- €/Tag

e) Regelungen für besondere Veranstaltungen behält sich der Schulverband Rain vor.

Personalkosten:

Zu den Gebühren werden die in Bezug auf die jeweilige Veranstaltung anfallenden Personalkosten (Hausmeister, Reinigungskräfte, Bauhofmitarbeiter; Sonstige vom Schulverband beauftragte Personen) zum Auslegen des Hallenbodens, zum Aufstellen der Stühle und Tische sowie der zusätzlich notwendigen Reinigungskosten gesondert in Rechnung gestellt.

Soweit die örtlichen Vereine bzw. Institutionen für die vorgenannten Arbeiten kostenlos Hilfskräfte zur Verfügung stellen, entfallen diese zusätzlichen Personalkosten.

(2) Der Veranstalter hat anfallende Kosten für die Sicherheitsdienste wie Ordner, Feuerwehr und Sanitätswachen zu tragen

 

§ 4a Einheimischenabschlag

 

Zur Konzentration der Haushaltsmittel auf die Aufgabenerfüllung gegenüber den Einwohnern der Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes werden die Gebührensätze in § 4 dieser Satzung differenziert nach „Ortsansässige“ und „Auswärtige“.

 

§ 5 Inkrafttreten 

Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Rain, 24.02.2021

Schulverband Rain

Robert Ruber

Schulverbandsvorsitzender

 

 

 

Satzung  für die Benutzung der Sportanlagen des Schulverbandes Rain

 

 

 

vom 28.05.2004

 

 

I. Allgemeine Bedingungen

§ 1 Widmung als öffentliche Einrichtung

Der Schulverband Rain betreibt eine Schulturnhalle (Halle 3) und eine Doppelschulsport- und Mehrzweckhalle (Halle 1 und Halle 2) – in der Benutzungsordnung als „Sportanlage“ bezeichnet – als öffentliche Einrichtung, die während der Öffnungszeiten nach Maßgabe dieser Satzung benutzt werden können.

 

§ 2 Verbindlichkeit der Satzung

(1) Die Satzung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Sportanlage. Die Beachtung der Satzung liegt daher im Interesse aller Benutzer der Sportanlage.

(2) Die Satzung ist für alle Benutzer verbindlich. Mit der Nutzung der Sportanlage unterwirft sich der Benutzer den Bestimmungen der Satzungen, sowie den zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen des Aufsichtspersonal.

 

 

§ 3 Überlassung

(1) Die Überlassung erfolgt zu dem Zweck, dem Benützer die Sportanlage für schulische, kulturelle, gesellschaftliche, politische oder sportliche Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen.

(2) Bei der Überlassung für Veranstaltungen sind die Bestimmungen für Veranstaltungen (II. Teil der Benutzungssatzung) und bei der Überlassung für sportliche Zwecke die Bestimmungen für die Sportbenützung (III. Teil der Benutzungssatzung) zu beachten.

 

§ 4 Benützungsgenehmigung

(1) Die Genehmigung für die Benützung der Sportanlage wird vom Schulverband Rain in stets widerruflicher Weise erteilt. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. Der Antrag ist mit Benennung einer für die jeweilige Veranstaltung verantwortlichen Person schriftlich zu stellen. Personen, Vereine, Verbände und Organisationen, welche die Sportanlagen bzw. die Hallen zu nichtschulischen Zwecken benützen wollen, sollen frühestmöglich vor der beabsichtigten Nutzung den Antrag stellen. Falls keine Angabe zur verantwortlichen Person erfolgt, wird der Unterzeichner des Antrages als verantwortliche Person angesehen. Er ist für § 11   der Ordnung (Schadensvorsorge und Mängelanzeige) verantwortlich.

(2) Die Benutzung setzt die schriftliche Anerkennung der Sportanlagenbenutzungsordnung voraus und darf frühestens nach dem Vorliegen der unterzeichneten Überlassungsvereinbarung bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.

(3) Bei der Vergabe von Belegungsstunden nach dem Schulbetrieb werden örtliche Vereine, Verbände, bzw. Veranstalter bevorzugt behandelt wobei sich „örtlich“ auf die Gemeinden Aholfing, Atting und Rain bezieht. Bei der Vergabe von Trainingsstunden werden eingetragene Sportvereine bevorzugt berücksichtigt.

(4) Einer Gruppe kann die Benützungserlaubnis entzogen werden, wenn die Übungsstunden länger als 4 Wochen von weniger als 10 Personen besucht werden.

(5) Sämtliche Benützer (Schulen, Vereine, Veranstalter und Besucher) der Sportanlage sind verpflichtet, die Sportanlage mit ihren Einrichtungsgegenständen und Sportgeräten mit größter Sorgfalt, schonend und pfleglich zu behandeln.

 

§ 5 Haftung des Benutzers

(1) Der Schulverband haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten gemeindlicher Bediensteter entstehen.

(2) Für sonstige Schadensfälle persönlicher oder sachlicher Art (Unfälle, Diebstähle u. a.) wird keine Haftung übernommen, ausgenommen die gesetzlichen Haftungen, die dem Schulverband aus dem Besitz und der Unterhaltung der Sportanlage erwachsen können.

(4) Der Schulverband wird Schäden, soweit diese durch die Sportanlagenbenutzer nicht beseitigt werden, auf Kosten der Haftungspflichtigen beheben.

(5) Für Schäden an den auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen infolge Diebstahl, Einbruch oder Beschädigung übernimmt der Schulverband keine Haftung.

(6) Haftungsansprüche müssen unverzüglich dem Schulverband und dem Leiter der Grund- und Hauptschule oder dem Hausmeister innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen mitgeteilt werden.

 

§ 6 Versicherungspflicht

Der Benutzer hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Dies ist dem Schulverband auf Verlangen nachzuweisen.

 

§ 7 Hausrecht

Das Hausrecht übt der Schulverband oder die von ihm beauftragten Personen aus. Der Beauftragte des Schulverbandes ist berechtigt, Benützer der Halle, die dieser Satzung zuwiderhandeln, aus der Sportanlage zu verweisen. Die Anordnungen des Verantwortlichen sind zu befolgen. Vertreter des Schulverbandes oder deren Beauftragte haben jederzeit das Recht, Veranstaltungen oder dem Sportbetrieb beizuwohnen und gegebenenfalls Missbräuche sofort abzustellen.

 

§ 8 Verstöße

Der Benutzer kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Satzung von der weiteren Benutzung der Sportanlage und der Außenanlage ausgeschlossen werden.

 

§ 9 Schlüsselausgabe

Es werden in der Regel keine Schlüssel an Veranstalter oder sonstige Benützer ausgegeben.

 

§ 10 Notausgänge

Die Notausgänge dürfen im Normalbetrieb nicht betätigt werden. Bei Veranstaltungen ist durch den Veranstalter sicherzustellen, dass die Notausgänge nicht versperrt und jederzeit gut zugänglich sind.

 

§ 11 Schadensvorsorge, Mängelanzeige

(1) Alle Verantwortlichen (Veranstalter, Lehrer und Übungsleiter) haben sich vor der Benützung der Sportanlage vom ordnungsgemäßen Zustand der Sportanlage und Sportgeräte zu überzeugen.

(2) Die überlassenen Räumlichkeiten, Einrichtungen und Geräte müssen in tadellosem Zustand erhalten werden. Festgestellte oder auftretende Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse müssen unverzüglich dem Schulverband oder dem Leiter der Grund- und Hauptschule oder dem Hausmeister gemeldet werden um die Schäden in einem Schadensbuch einzutragen.

 

II Bestimmungen für Veranstaltungen

§ 12 Ordnungspersonal

(1) Der Veranstalter hat das nach Größe und Art der Veranstaltung erforderliche, entsprechend kenntlich gemachte Ordnungspersonal zu stellen und ist für die Einhaltung der Ordnung verantwortlich. Zu diesem Zweck muss stehts ein geeigneter Beauftragter des Veranstalters anwesend sein. Das Ordnungspersonal hat sich beim Hausmeister über die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Fluchtwege und der vorhandenen Feuerlöscher zu informieren. Der Veranstalter hat auch für ausreichenden Sanitätsdienst zu sorgen.

(2) Im Interesse der Sicherheit der Besucher kann der Schulverband– soweit dies als erforderlich betrachtet wird – anordnen, dass zur Erhaltung des Feuerschutzes eine Feuerwache zu stellen ist.

 

§ 13 Bestuhlungsplan und Sportbodenschutz

(1)Das Aufstellen der Stühle und Tische hat entsprechend der genehmigten Bestuhlungspläne zu erfolgen.

(2) Frühzeitig vor einer Veranstaltung ist, zum Schutz des Sportbodens, der zur Verfügung gestellte Hallenboden auszulegen und unmittelbar nach der Veranstaltung, gereinigt, abzubauen.

 

§ 14 Eintrittsgelder

Eintrittsgelder dürfen durch den Veranstalter kassiert werden.

 

§ 15 Dekoration

Für das Anbringen von Dekorationen und Ausstattungsgegenständen sind die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung zu beachten, insbesondere gilt für die

Bühne, dass

a) Dekoration und Ausstattungsgegenstände mindestens aus schwerentflammbarem Material bestehen müssen,

b) Gegenstände, die nicht zur Veranstaltung gebraucht werden, nicht im Bühnenbereich aufbewahrt werden dürfen.

Hallenteile, dass

a) zur Dekoration und Ausstattung nur mindestens schwerentflammbares Material verwendet werden darf,

b) hängende Dekoration mindestens 3,00 m über Fußbodenoberkante angebracht werden muss,

c) natürliche Laub- und Nadelholzausschmückungen nur in frischem Zustand verwendet werden dürfen,

d) Dekoration und Ausstattung die Fluchtwege nicht einengen und nur bei frühzeitiger Absprache mit dem Hausmeister angebracht werden dürfen,

e) zur Befestigung keine Nägel, Schrauben oder ähnliches verwendet werden darf. Befestigungen dürfen nur mit Bändern oder Schnüren erfolgen, die keine bleibenden Schäden bzw. Farb- oder Kleberückstände hinterlassen.

 

§ 16 offenes Feuer

Die Verwendung von offenem Feuer oder Licht ist untersagt.

 

§ 17 Wirtschaftliche Tätigkeit

(1) Wirtschaftliche Werbung, Verkauf von Waren und Ausschank von Getränken sind nur mit vorheriger Erlaubnis des Schulverbandes zulässig. Voraussetzung für eine solche Erlaubnis ist, dass sämtliche sonst vorgeschriebenen Erlaubnisse und Genehmigungen bereits erteilt worden sind.

(2) Art und Umfang der Besucherbewirtung hat der Veranstalter mit dem Schulverband abzusprechen.

 

§ 18 Lautsprecheranlage, Bühneneinrichtung

Die vorhandene Lautsprecheranlage und die bühnentechnische Einrichtung einschließlich der Beleuchtungsanlage werden zur Verfügung gestellt. Die Bedienung dieser Anlagen ist nur durch Fachpersonal nach vorheriger Einweisung durch den Hausmeister zulässig. Wenn der Veranstalter das nötige Fachpersonal nicht stellen kann, muss der Hausmeister die Bedienung vornehmen.

 

§ 19 Reinigung der Halle

(1) Die Reinigung der Sportanlage übernimmt grundsätzlich der Schulverband.

(2) Nach dem Abschluss von gesellschaftlichen Veranstaltungen hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass die benutzten Räume besenrein verlassen werden. Vom Veranstalter ist die Halle so zu verlassen, dass sie am nächsten Schultag, zwei Stunden vor Schulbeginn ungehindert gereinigt werden kann. Dazu ist es erforderlich dass insbesondere die Stühle und Tische sowie die Dekoration sofort nach Ende der Veranstaltung vom Veranstalter bzw. dessen beauftragten Personen auf- und weggeräumt werden.

(3) Die Kosten für die Reinigung hat der Veranstalter zu übernehmen.

 

 

III. Bestimmungen für den allgemeinen Sportbetrieb

§ 20 Leitung der Übungsstunden

(1) Die Benutzung der Sportanlage ist nur in Anwesenheit einer Lehrkraft oder eines für geeignet befundenen Übungsleiters, der mindestens 18 Jahre alt sein muss, gestattet.

(2) Die Namen der Übungsleiter sind dem Schulverband mitzuteilen. Ein Wechsel ist ebenfalls anzuzeigen.

(3) Die Lehrkraft oder der Übungsleiter hat als erster die Anlage zu betreten und sie als letzter zu verlassen, nachdem er sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Sportstätte, der Nebenräume und Flure überzeugt hat.

(4) Der Übungsleiter ist für § 11 der Ordnung (Schadensvorsorge und Mängelanzeige) verantwortlich.

 

§ 21 Benutzungszeiten

(1) Die Benutzungszeiten, die sich aus dem aufliegenden Belegungsplan ergeben, sind genau einzuhalten. Der Übungsbetrieb ist so einzurichten, dass die belegte Sporthalle pünktlich und aufgeräumt verlassen wird.

(2) Sollte ein Benützer die Halle nicht benötigen, so ist dies rechtzeitig der Gemeindeverwaltung oder dem Hausmeister mitzuteilen, da die Halle sonst als belegt gilt und berechnet wird.

(3) Bei Einzelveranstaltungen (wie z.B. Vereinsjahresfesten u.dgl.) die im Regelfall am Wochenende stattfinden müssen die Benutzer, welche die Halle regelmäßig nutzen auf die Belange dieser Einzelveranstaltungen Rücksicht nehmen. Die regelmäßigen Benutzer müssen an diesen Tagen zugunsten der Einzelveranstaltung vom Hallennutzungsrecht zurücktreten. Den Veranstaltern ist vor allem ab Freitag Mittag ausreichend Gelegenheit zum Aufbau zu geben. Die Veranstalter müssen die Halle bis zwei Stunden vor Beginn des nächsten Schulturnunterrichts wieder geräumt haben.

 

§ 22 Betreten der Sportanlage

(1) Die Sporthalle darf nur über den Schmutzgang und über die Umkleideräume begangen werden. Vor dem Betreten der Umkleideräume sind die Straßenschuhe gründlich zu reinigen.

(2) Eine Ausnahme ist für den Fall möglich, dass die Sportanlagen für andere Zwecke benutzt werden, bei denen der Zugang nicht über die Umkleideräume erfolgen darf.

 

§ 23 Sportkleidung

(1) Die Sportanlage darf nur in Sportkleidung betreten werden. An ihr dürfen sich keine harten Gegenstände befinden. Sportschuhe, die auch als Straßenschuhe benützt werden, dürfen in der Sportanlage nicht getragen werden. Tennisschuhe, die auf roten Sandplätzen Verwendung finden, dürfen in den Sporthallen nicht getragen werden, da die Rückstände von kleinen Sandkörnern aus der Sohle nicht mehr ganz entfernt werden können. Turnschuhe dürfen weder Stollen noch Erhöhungen und keine schwarzen oder abfärbenden Sohlen haben.

(2) Die Übungsleiter sind für das Tragen von einwandfreier Sportkleidung und Sportschuhen durch die Übenden verantwortlich.

 

§ 24 Umkleideräume / Duschen

(1) Die Sportkleidung ist in den Umkleideräumen anzuziehen.

(2) Die Duschanlagen dürfen nur von den Trainings- bzw. Wettkampfteilnehmern benutzt werden.

(3) Bei Benutzung der entsprechenden Anlagen nach den Übungsstunden hat Disziplin und Sparsamkeit zu herrschen. Nach dem Waschen oder Brausen sind die Wasserleitungshähne – soweit notwendig – abzusperren. Die Umkleideräume dürfen nur mit abgetrocknetem Körper wieder betreten werden.

 

§ 25 Benutzung der Sportgeräte / Sporthallen

a) Die Sportgeräte sind schonend und pfleglich zu behandeln. Sie sind in den Geräteräumen entsprechend den Markierungen zu lagern. Dabei sind verstellbare Geräte auf den niedrigsten Stand zu bringen. Beim Transport in und von der Sporthalle ist besonders darauf zu achten, dass der Boden nicht beschädigt wird. Bälle und Kleingeräte, die in den Schränken lagern, sind vor jeder Übungsstunde auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen.

b) Sportmatten müssen getragen oder gefahren werden (nicht schleifen!), wobei das Absitzen, Aufsteigen oder Aufspringen auf die Matten oder den Mattenwagen untersagt ist. Die matten dürfen auf keinen Fall geknickt werden.

c) Grundsätzlich gilt für die gesamte Sportanlage ein Alkohol- und Rauchverbot.

d) Sportgeräte werden grundsätzlich nicht ausgeliehen. In Ausnahmefällen ist vorher die Zustimmung des Schulverbandes einzuholen. Für ausgeliehene Sportgeräte ist ein Entleihschein auszufüllen und beim Hausmeister zu hinterlegen.

e) Die Aufstellung vereinseigener Schränke und Geräte bedarf der Genehmigung des Schulverbandes.

f) Die Verwendung von chemischen Präparaten (Spray, Harze u. ä.), die Spuren an der Einrichtung hinterlassen, sind nicht erlaubt.

g) Klettertaue dürfen nicht verknotet werden.

h) Bei Benützung von Magnesia ist nach Beendigung der Übungsstunde dafür zu sorgen, dass die Geräte gereinigt werden und Magnesiareste am Boden entfernt werden.

j) Der jeweilige Übungsleiter der letzten Turngruppe hat dafür zu sorgen, dass in der Sportanlage, sowie Nebenräumen, die Beleuchtung abgedreht wird.

 

§ 26 Ballspiele

(1) Die in der Sportanlage üblichen Ballspiele, insbesondere Basketball, Handball, Korbball, Volleyball usw., sind erlaubt, wenn Gebäude und Geräte nicht beschädigt werden.

(2) In den Sporthallen ist das Fußballspielen nur gestattet, wenn spezielle Hallenfußbälle verwendet werden.

(3) Die in der Sporthalle verwendeten Bälle dürfen weder dem Spielbetrieb im Freien dienen, noch eingefettet werden.

 

§ 27 Außensportanlage

Die Außensportanlage darf nur mit stollenlosen Sportschuhen betreten werden. Eigenmächtiges Befahren mit Rädern, Mofas, Mopeds oder Pkw ist verboten.

 

§ 28 Veranstaltungen

Wettkämpfe und Veranstaltungen dürfen nur mit besonderer Genehmigung des Schulverbandes durchgeführt werden.

Die Genehmigung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.

Sie ist mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung beim Schulverband einzuholen.

 

§ 29 Sonstiges

(1) Das Einstellen von Fahrrädern, Mofas, Motorrädern u. a., ist weder in den Sporthallen, noch in den Nebenräumen erlaubt. Die Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.

(2) Die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind genau zu beachten.

 

 

IV. Benützungsgebühren 

§ 30 Gebührenpflicht

Soweit für die Benützung der Sportanlage Gebühren erhoben werden, richten sich diese nach den Bestimmungen der Gebührensatzung.

 

 

V. Schlussvorschriften

§ 31 Schlussbestimmung

Die Vorsitzenden der Vereine, welche die Sportanlage benutzen, verpflichten sich, ihre Mitglieder über den Inhalt der Sportanlagen-Benützungsordnung zu unterrichten.

(1) Der Schulverband kann von der Sportanlagen-Benutzungsordnung im Einzelfall Ausnahmen gestatten. Eine Ausnahmegenehmigung ist mindestens zwei Wochen vorher einzuholen.

(2) Der Schulverband behält sich die Entscheidung über die Benutzung der Sportanlage für andere als schulische, kulturelle. gesellschaftliche , sportliche und politische Veranstaltungen vor.

 

§ 33 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rain, den 28.05.2004

Gebühren Pass- und Ausweiswesen

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung !

Personalausweis unter 24 Jahren

 

22,80 €

 

Personalausweis ab 24 Jahren

 

37,00 €

 

vorläufiger Personalausweis

 

10,00 €

 

Reisepass unter 24 Jahren

 

37,50 €

 

Reisepass ab 24 Jahren

 

70,00 €

 

vorläufiger Reisepass

 

26,00 €

 

Express-Reisepass

 

Reisepassgebühr + 32,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir bitten um Beachtung des Schalterschlusses 15 min vor Ende der Öffnungszeiten!


Neu:

Online-Funktion Ausweis: 

Um sich online ausweisen zu können, benötigen Sie die aktivierte Online-Funktion Ihres Ausweises.

Um diese zu aktivieren, bzw. den PIN zu ändern oder neu zu beantragen können Sie nun über folgenden Link: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de einen neuen PIN-Brief beantragen, ohne dass Sie einen Termin in der Gemeinde ausmachen müssen. 

 

Änderung im Melderecht – Neues Bundesmeldegesetz tritt zum 01.11.2015 in Kraft

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst.

Die wichtigsten Neuerungen ab dem 01.11.2015:

- bei der An-, Um- und Abmeldung ist eine schriftliche Bestätigung vom Meldepflichtigen vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt

>>> Formular zur Bestätigung des Wohnungsgebers <<<

- Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung: 2 Wochen

- bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht

- bei einem Wegzug in das Ausland besteht Abmeldepflicht (Meldefrist 2 Wochen),

sowie die Angabe der Adresse im Ausland ist notwendig

- eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich

- wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monate ohne Anmeldung in einer Wohnung leben (z.B. Besuche aus dem Ausland, Saisonarbeiter)

- wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate ohne Anmeldung in einer weiteren Wohnung im Inland leben

Bei Fragen zum neuen Bundesmeldegesetz steht das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Rain gerne unter der Telefonnummer 09429/ 9401-11 und 9401-14 zur Verfügung.

Sitzungen der VG Rain

Sitzungssaal der VG Rain, Schlossplatz 2, 94369 Rain

Nächste Sitzung:

 

 

Sitzungsbeginn jeweils 19.00 Uhr 

 

Mittwoch, 22.11.2023

Tagesordnung

Öffentlicher Teil 

8 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen 

9 Örtliche Rechnungsprüfung 2022; Prüfungsbericht

10 Feststellung der Jahresrechnung 2022

11 Entlastung zur Jahresrechnung 2022

12 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

13 Leistungsentgelt (§ 18 TVöD); Betriebliche Kommission; Bestellung der Mitglieder der Arbeitgeberseite

14 Einstieg in die Umsatzsteuerpflicht nach § 2b UStG 

15 Gewährung von Arbeitsmarktzulagen; Grundsatzbeschluss

 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. 

 

Donnerstag, 01.12.2022

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

12 Örtliche Rechnungsprüfung 2021

13 Feststellung der Jahresrechnung 2021

14 Entlastung zur Jahresrechnung 2021

15 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

16 Bündelausschreibung Strom (2024-26) KUBUS

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

Donnerstag, 09.12.2021

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

19 Örtliche Rechnungsprüfung 2020, Feststellung der Jahresrechnung 2020

20 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

 

Donnerstag, 29.10.2020, 19 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

21 Örtliche Rechnungsprüfung 2019; Feststellung der Jahresrechnung 2019;

22 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021; Stellenplan 2021

23 Widmung von Trauräumen

24 Änderung der Geschäftsordnung zur Ladefrist

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

Donnerstag, 10.09.2020, 19 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

11 Breitbandausbau; Rathaus ans Netz; Antrag der Gemeinde Rain auf Übernahme des Eigenanteils durch die VG Rain

12 Widmung von Trauräumen

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

Mittwoch, 20.05.2020 - Pressebericht

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1 Wahl des/der Gemeinschaftsvorsitzenden

2 Festlegung der Zahl der Stellvertreter des/der Gemeinschaftsvorsitzenden

3 Wahl des/der stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden

4 Bestellung eines Rechnungsprüfungsausschusses

5 Geschäftsordnung; Neuerlass

6 Bestellung zu Eheschließungsstandesbeamten

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

Dienstag, 01.10.2019, 19 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

22 Ernennung eines Standesbeamten

23 Archivräume; Auslagerung

24 Kommunale Verkehrsüberwachung; Kündigung der Zweckvereinbarung mit der ILE Laber

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

Donnerstag, 31.01.2019, 19 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

2 Erdaushubdeponie

3 Archivräume

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

 

Donnerstag, 06.12.2018, 19 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

12 Örtliche Rechnungsprüfung 2017, Feststellung der Jahresrechnung 2017                                                                                                        
13 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
 
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
 

 

Donnerstag, 17.05.2018, 19 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1 Genehmigung der Zweckvereinbarung zur Verkehrsüberwachung durch die ILE Laber

2 Widmung von Trauräumen in der Alten Schule Atting

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

Donnerstag, 30.11.2017, 19 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

19 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

20 Erdaushubdeponie

 

 

Mittwoch, 14.06.2017, 19 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

Örtliche Rechnungsprüfung 2016

Feststellung der Jahresrechnung 2016

 

 

Donnerstag, 23.03.2017, 19.00 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1 Erdaushubdeponie; Befestigung der Auffahrt

2 Bauhof; Anbau an das Bauhofgebäude

 

 

Donnerstag, 24.11.2016, 19.00 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

20 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017

21 Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht

22 Widmung von Trauräumen

23 Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

 

Donnerstag, 23.06.2016, 19.00 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

8   Örtliche Rechnungsprüfung 2015; Feststellung der Jahresrechnung 2015

9   Erdaushubdeponie; Stellungnahme des Landratsamtes

10 Bauhof; Anbau eines Aufenthaltsraums mit Sozialräumen

 

 

Donnerstag, 28.01.2016, 19.00 Uhr

 

 

Donnerstag, 26.11.2015, 19.00 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

25  Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016

26  Bauhof; Anbau eines Aufenthaltsraums mit Sozialräumen

Sitzungen des Schulverbandes Rain

Sitzungssaal der Geschäftsstelle der VG Rain, Schloßplatz 2, 94369 Rain

 

Nächste Sitzung:

 

 
 
Montag, 25.03.2024, 09.00 Uhr 
 
Tagesordnung
 
Öffentlicher Teil 
 
1 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen 
 
2 Nutzung von Schulräumen durch die Montessori-Schule Sünching
 
3 Überörtliche Rechnungsprüfung 2015 - 2021; Prüfungsfeststellungen
 
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. 
 
 
 
Dienstag, 12.12.2023, 08.30 Uhr 
 
Tagesordnung
 
Öffentlicher Teil 
 
14 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen 
 
15 Örtliche Rechnungsprüfung 2022; Prüfungsbericht
 
16 Feststellung zur Jahresrechnung 2022
 
17 Entlastung zur Jahresrechnung 2022
 
18 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
 
19 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024; Stellenplan
 
20 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024; Finanzplan
 
21 Einstieg in die Umsatzsteuerpflicht nach § 2b UStG
 
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. 
 
 
Montag, 19.06.2023, 09.30 Uhr 
 
Tagesordnung
 
Öffentlicher Teil 
 
5 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
 
6 Antrag auf Nutzung der Doppelschulsporthalle und Einfachturnhalle Rain; Playmobilausstellung
 
7 Jahresrechnung 2022
 
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. 
 
 
Montag, 13.03.2023, 09.00 Uhr
 
Tagesordnung
 
Öffentlicher Teil 
 
1 Grundsatzbeschluss zur Arbeitsmarktzulage
 
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. 
 
 
 
Montag, 24.10.2022 14.00 Uhr 
 
Tagesordnung
 
Öffentlicher Teil 
 

5 Schülerbeförderung

6 Bündelausschreibung Strom (2024-26) KUBUS

7 Örtliche Rechnungsprüfung 2021

8 Feststellung der Jahresrechnung 2021

9 Entlastung zur Jahresrechnung 2021

10 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

11 Finanzierung der Generalsanierung; Sondertilgung

12 Feststellung der Jahresrechnung 2016

13 Entlastung zur Jahresrechnung 2016

14 Feststellung der Jahresrechnung 2017

15 Entlastung zur Jahresrechnung 2017 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. 

 

 
 
 
Donnerstag, 13.01.2022, 14.00 Uhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1 Örtliche Rechnungsprüfung 2020; Feststellung der Jahresrechnung 2020

2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022

3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022; Stellenplan

4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022; Finanzplan

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an

 
 
 Donnerstag, 05.08.2021, 13.30 Uhr

Tagesordnung

13 Überlassung von Räumen zur Vorübergehenden Unterbringung von Kindergartenkindergruppen des KiGa Rain

14 Entscheidung über die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an

 
 
 
Freitag, 19.02.2021, 9 Uhr
Tagesordnung

1  Schulverbandssatzung, Stellungnahme des LRA

2  Corona-Lockdown; Auswirkungen;

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
 
 
 
Donnerstag, 10.12.2020, 15 Uhr
Tagesordnung

44 Empfangseinrichtung auf dem ehem. Hochleistungssirenenmast; (Flugplatz)

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
 
 
 
Donnerstag, 12.11.2020, 10.30 Uhr
Tagesordnung

29 Nachtragshaushalt 2020

30 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

31 Digitalpakt und Digitalbudget; Konzeptauswahl und Ausschreibung

32 Neuerlass der Schulverbandssatzung

33 Änderung der Gebührensatzung für die Sportanlagen (gewerbliche Nutzung)

34 Abrechnung der Hallenbelegung für Coronabedingt ausgefallene Termine

35 Mittagsbetreuung; Erlass einer Gebührensatzung

36 Mittagsbetreuung; Erlass der Gebühren für April – Juni 2020

37 Gruppenbedarf für die Mittagsbetreuung; Erhöhung des Budgets

38 Absicherung des Schulgeländes; Zaunerhöhung zum Nachbargrundstück Rainer Keller

39 Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum Infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen; Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten und von CO2-Anzeigegeräten

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 
 
 
Donnerstag, 10.09.2020, 14.00 Uhr
Tagesordnung
26 Örtliche Rechnungsprüfung 2020, Feststellung der Jahresrechnung 2020
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
 
 
Donnerstag, 30.07.2020, 09.00 Uhr
Tagesordnung
Nichtöffentliche Sitzung.
 
 
 
 
Tagesordnung
Öffentlicher Teil

  9 Wahl des/der Schulverbandsvorsitzenden

10 Zahl der Stellvertreter des Schulverbandsvorsitzenden

11 Wahl des/der Stellvertretung des/der Schulverbandsvorsitzenden

12 Geschäftsordnung

13 Schulverbandssatzung

14 Bestellung der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
 
 
 
Mittwoch, 18.09.2019, 11.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil

9 Essensausgabe im Seminarraum; Möblierung, Übernahme der Kosten, die vom Förderverein nicht gedeckt werden

10 Mehrzweckhalle; Theater „Die Sterne lügen nicht“

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 
 
Mittwoch, 25.03.2019, 10.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil

21 Generalsanierung; Außenanlagen, Förderung

22 Generalsanierung; Außenanlagen, Beleuchtung

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 
 
 
Mittwoch, 27.02.2019, 09.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil

12 Generalsanierung; Außenanlagen

13 Generalsanierung; Außenanlagen, Beleuchtung

14 Generalsanierung; Kostenverfolgung

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
 
 
 
Mittwoch, 23.01.2019, 13.30 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil

1   Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

2   Schließanlage; Kaution für die Ausgabe von Schlüsseln

3   Antrag der Kreismusikschule auf Anschaffung eines Klaviers und eines Keyboards

4   Digitales Klassenzimmer

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 
 
 
 
Montag, 11.06.2018, 13.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil

35 Generalsanierung Schule Rain; Außenanlagen; Landschaftsplanung;

36 Verlängerte Mittagsbetreuung 2018/2019

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 
 
Donnerstag, 03.05.2018, 11.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil

27 Mittagsbetreuung 2018/2019

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

 
Mittwoch, 18.04.2018, 14.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil

16 Dach-PV-Anlage

17 Generalsanierung Schule Rain; Änderungsvorschlag zur Warmwasserversorgung

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 
 
 
Mittwoch, 21.03.2017, 10.00 Uhr
Tagesordnung

Nichtöffentliche Sitzung

 
 
Mittwoch, 24.01.2018, 14.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil

1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

2 Bündelausschreibung Strombezug 2019-2021

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 
 
Montag, 25.09.2017, 14.00 Uhr
Tagesordnung

Nichtöffentliche Sitzung

 
 
 
Mittwoch, 30.08.2017, 09.00 Uhr
Tagesordnung

Öffentlicher Teil

47 Kooperationsvertrag zum Mittelschulverbund

48 Schülerbeförderung; Antrag auf Beförderung einer Schülerin der 5.Klasse

 Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

Generalsanierung Schule Rain - Pressebericht vom 24.07.2017

 

Mittwoch, 12.07.2017, 09.00 Uhr
Tagesordnung

Öffentlicher Teil

30 Örtliche Rechnungsprüfung 2016, Feststellung der Jahresrechnung 2016

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

 

Dienstag, 16.05.2017, 13.30 Uhr

Tagesordnung

Nichtöffentliche Sitzung

 

Mittwoch, 05.04.2017, 09.00 Uhr

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

8 Generalsanierung der Schule Rain; Berichte zum Stand der Planung

9 Generalsanierung der Schule Rain; Bauzeitenplan

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

 

 

Montag, 13.03.2017, 14.30 Uhr
 

 

 

Donnerstag, 22.12.2016, 14.30 Uhr 

Öffentlicher Teil

19 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017

 

Montag, 05.12.2016, 10.00 Uhr 

Öffentlicher Teil

16 Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht

 

 

Mittwoch, 12.10.2016, 10.00 Uhr

Öffentlicher Teil

14 Generalsanierung der Schule Rain; Kostenberechnung

 

 

Mittwoch, 29.06.2016, 09.00 Uhr

Öffentlicher Teil

8 Generalsanierung der Schule Rain
9 Örtliche Rechnungsprüfung 2016; Feststellung der Jahresrechnung 2016

 

 

 

Mittwoch, 03.02.2016, 09.00 Uhr

Öffentlicher Teil

1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016

 

Mitwoch, 30.09.2015, 10.00 Uhr

Öffentlicher Teil

24 Sanierung der Schule Rain; Generalsanierung

25 Antrag auf Einrichtung einer Schulbushaltestelle

 

 

Hier finden Sie Informationen zum Thema Bildung in den Gemeinden.

 

Hier finden Sie Informationen zu den Einrichtungen der Gemeinden.

Hier finden Sie Informationen rund um die Gemeinden. 

 

 

Hier finden Sie Informationen zu den nächsten und letzten Gemeinderatssitzungen der Gemeinden

Aholfing, Atting, Perkam und Rain

Pilgerweg -Via Nova


Der europäische Pilgerweg Via Nova führt auch durch die Gemeinden Atting und Rain.
Nähere Informationen rund um den Pilgerweg entnehmen Sie der Homepage:
 
 
 
 
via nova titel ANSICHT
 

Satzungen und Verordnungen des Schulverbandes Rain

Mitgliedsgemeinden:  Aholfing, Atting, Rain

Vom Schulverband Rain wurden folgende Satzungen und Verordnungen erlassen. Die Satzungen können in der Geschäftsstelle der VG Rain eingesehen werden. Einzelne Satzungen bzw. Auszüge daraus sind auch in dieser Homepage enthalten.

 

 

Schulverbandssatzung  
Sportanlagen-Benutzungsordnung Gebührensatzung für die Benutzung der Sportanlagen 
Satzung zur Mittagsbetreuung Gebührensatzung Mittagsbetreuung
Wenn Sie Fragen zu bestimmten Grundstücken haben,
wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der VG Rain, 
Hr. Wagner Tel. 09429/9401-12, Hr. Schönhammer Tel. 09429/9401-23
oder Hr. Schmid Tel. 09429/9401-24.

Weitere Informationen zu Gewerbegebieten in Bayern erhalten Sie hier >>>SISBY<<<

Wenn Sie Fragen zu bestimmten Grundstücken haben,
wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der VG Rain, 
Hr. Wagner Tel. 09429/9401-12, Hr. Schönhammer Tel. 09429/9401-23
oder Hr. Schmid Tel. 09429/9401-24.

Weitere Informationen zu Gewerbegebieten in Bayern erhalten Sie hier >>>SISBY<<<

Wenn Sie Fragen zu bestimmten Grundstücken haben,
wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der VG Rain, 
Hr. Wagner Tel. 09429/9401-12, Hr. Schönhammer Tel. 09429/9401-23
oder Hr. Schmid Tel. 09429/9401-24.

Weitere Informationen zu Gewerbegebieten in Bayern erhalten Sie hier >>>SISBY<<<

Wenn Sie Fragen zu bestimmten Grundstücken haben,
wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der VG Rain, 
Hr. Wagner Tel. 09429/9401-12, Hr. Schönhammer Tel. 09429/9401-23
oder Hr. Schmid Tel. 09429/9401-24.

Weitere Informationen zu Gewerbegebieten in Bayern erhalten Sie hier >>>SISBY<<<

Einwohnerzahl der VG jeweils zum 31.12.

 

Jahr Einwohner
1950 5.072
1961 4.155
1970 4.343
1977 4.523
1978 4.554
1979 4.620
1980 4.676
1981 4.741
1982 4.787
1983 4.827
1984 4.878
1985 4.914
1986 4.924
1987 5.038
1988 5.058
1989 5.241
1990 5.324
1991 5.482
1992 5.557
1993 5.777
1994 6.004
1995 6.160
1996 6.265
1997 6.435
1998 6.687
1999 6.831
2000 6.920
2001 7.084
2002 7.227
2003 7.258
2004 7.471
2005 7.546
2006 7.586
2007 7.812
2008 7.585
2009 7.602
2010 7.703
2011 7.647
2012 7.627
2013 7.679
2014 7.771
2015 7778
2016 7784
2017 7815
2018 7827
2019 7899
2020 8013
2021 8017
2022 8173
2023 8253
Wohngebäude zum 31.12.2014 2.624
Wohnungen zum 31.12.2014
3.129
Fläche 6.484 ha
Landwirtschaft 4.551 ha
Gemeindestraßen
Innerortsstraßen 49,262 km
Gemeindeverbindungsstraßen 51,62 km
Gesamt 100,879 km


Einwohnerzahl der Gemeinde Aholfing jeweils zum 31.12.

 

Jahr Einwohner
1950 1.409
1961 1.088
1970 1.136
1977 1.090
1978 1.085
1979 1.094
1980 1.087
1981 1.067
1982 1.066
1983 1.065
1984 1.063
1985 1.076
1986 1.066
1987 1.076
1988 1.078
1989 1.156
1990 1.162
1991 1.210
1992 1.217
1993 1.270
1994 1.359
1995 1.410
1996 1.413
1997 1.447
1998 1.499
1999 1.562
2000 1.574
2001 1.611
2002 1.638
2003 1.641
2004 1.712
2005 1.699
2006 1.754
2007 1.755
2008 1.762
2009 1.757
2010 1.757
2011 1.730
2012 1.762
2013 1.784
2014 1.826
2015 1813
2016 1818
2017 1812
2018 1828
2019 1864
2020 1856
2021 1889
2022 1917
2023 1934
Wohngebäude zum 31.12.2021 653
Fläche 2140 ha
davon Landwirtschaft 1602 ha
Gemeindestraßen
Innerortsstraßen 10,419 km
Gemeindeverbindungsstraßen 10,301 km
Gesamt 20,720 km


Einwohnerzahl der Gemeinde Atting jeweils zum 31.12.

 

Jahr Einwohner
1950 1.152
1961 846
1970 843
1977 977
1978 990
1979 1.020
1980 1.050
1981 1.082
1982 1.126
1983 1.128
1984 1.132
1985 1.137
1986 1.133
1987 1.135
1988 1.117
1989 1.152
1990 1.188
1991 1.222
1992 1.264
1993 1.326
1994 1.377
1995 1.402
1996 1.433
1997 1.477
1998 1.567
1999 1.597
2000 1.597
2001 1.611
2002 1.638
2003 1.686
2004 1.678
2005 1.691
2006 1.678
2007 1.671
2008 1.642
2009 1.642
2010 1.647
2011 1.635
2012 1.618
2013 1.635
2014 1.658
2015 1650
2016 1676 
2017 1696
2018 1693
2019 1712
2020 1717
2021 1742
2022 1702
2023 1702 
Wohngebäude zum 31.12.2021 624
Fläche 1.492 ha
davon Landwirtschaft 1.069 ha
Gemeindestraßen
Innerortsstraßen 14,061 km
Gemeindeverbindungsstraßen 13,870 km
Gesamt 27,931 km


Einwohnerzahl der Gemeinde Perkam jeweils zum 31.12.

 

Jahr Einwohner
1950 1.196
1961 1.098
1970 1.090
1977 1.045
1978 1.045
1979 1.060
1980 1.071
1981 1.077
1982 1.094
1983 1.098
1984 1.112
1985 1.108
1986 1.110
1987 1.092
1988 1.090
1989 1.121
1990 1.145
1991 1.156
1992 1.153
1993 1.177
1994 1.186
1995 1.213
1996 1.247
1997 1.273
1998 1.326
1999 1.348
2000 1.368
2001 1.406
2002 1.409
2003 1.410
2004 1.435
2005 1.461
2006 1.472
2007 1.475
2008 1.506
2009 1.533
2010 1.614
2011 1.536
2012 1.525
2013 1.513
2014 1.512
2015 1528
2016 1489
2017 1514
2018 1537
2019 1545
2020 1536
2021 1587
2022 1617
2023 1623
Wohngebäude zum 31.12.2021 577
Fläche 1423 ha
Landwirtschaft 1013 ha
Gemeindestraßen
Innerortsstraßen 9,339 km
Gemeindeverbindungsstraßen 14,530 km
Gesamt 23,869 km


Einwohnerzahl der Gemeinde Rain jeweils zum 31.12.

 

Jahr Einwohner
1950 1.315
1961 1.123
1970 1.274
1977 1.411
1978 1.434
1979 1.446
1980 1.468
1981 1.515
1982 1.501
1983 1.536
1984 1.571
1985 1.593
1986 1.615
1987 1.735
1988 1.773
1989 1.812
1990 1.829
1991 1.894
1992 1.923
1993 2.004
1994 2.082
1995 2.135
1996 2.172
1997 2.238
1998 2.295
1999 2.324
2000 2.381
2001 2.456
2002 2.547
2003 2.555
2004 2.646
2005 2.695
2006 2.682
2007 2.671
2008 2.675
2009 2.666
2010 2.685
2011 2.746
2012 2.722
2013 2.747
2014 2.775
2015 2787
2016 2805
2017 2821
2018 2834
2019 2880
2020 2892
2021 2940
2022 2983
2023 2994
Wohngebäude zum 31.12.2021 1056
Fläche 1429 ha
Landwirtschaft 867 ha
Gemeindestraßen
Innerortsstraßen 19,588 km
Gemeindeverbindungsstraßen 12,919 km
Gesamt 32,507 km

ÖPNV - Öffentlicher Personennahverkehr

Linie 25:   Straubing - Rain - Pfatter - Regensburg

Linie 25: Regensburg - Pfatter - Rain - Straubing

Linie 26:   Rain - Aholfing - Obermotzing - Straubing

 

 

Jugendtaxi

Statt des bisherigen Discobusses wurde das Projekt "Jugendaxi" eingeführt.

Jugendliche bis 26 Jahre können in der VG Rain oder beim Kreisjugendring (auch online) Wertschecks erwerben.

Mit diesen Wertschecks können sie Taxifahrten vergünstigt an den Freitag- und Samstagabenden in der Zeit von 18.00 - 06. 00 Uhr bezahlen.

Taxi-Bogen

Bogen

09422 1465

Stadttaxi GmbH

Straubing

09421 989860

Alpar Kosa

Straubing

09421 830000

Rohrmüller-Buchner

Straubing

0171 7869279

Taxi Sprenger

Straubing

09421 42000

Gäubodentaxi

Straubing

09421 1415

Taxi 37 Altenhof

Straubing

0151 26620263

City Express UG

Straubing

09421 3600

Rohrmüller-Buchner

Kirchroth

0171 7869279

Taxi Geiger

Schwarzach

0170 5241742

Bugl Reisen (nur von 18-24 Uhr)

Haselbach

0171 5541107

TAXI Viechtach

Viechtach

09942 94050


Nähere Informationen folgen oder unter:

http://www.kjr-straubing-bogen.de/Einrichtungen/Jugendtaxi/

 

 

 Anrufsammeltaxi (AST)   

 

Die Gemeinden Aholfing und Atting werden vom AST angefahren.
Die Gemeinden Perkam und Rain werden vom Anrufsammeltaxi nicht angefahren!

Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie hier:  >>> AST <<<

Fahrtwünsche sind bis spätestens 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt unter der Tel.:  09421/51651 anzumelden. Die AST-Abfahrtszeiten können sich witterungs- und verkehrsbedingt bis zu 15 Minuten verzögern.

Es werden nur planmäßige Fahrten und keine Anschlussfahrten in benachbarte Gemeinden durchgeführt.

 

Fahrpreise: Einzelfahrt

Gemeinde Erwachsene Kinder 4 - 15 Jahre

Aholfing

 

10,00 €

 

2,50 €

 

Atting

 

10,00 €

 

2,50 €

(Kinder ab 6 Jahre, Schüler, Auszubildende, Studenten,
Schwerbehinderte und Rentner; alle mit entsprechende Ausweise)

 

Abfahrtsstellen- und zeiten

Alle AST-Abfahrtsstellen sind mit dem AST-Emblem gekennzeichnet

Aholfing, Puchhof   Obermotzing, Siedlung   Niedermotzing     Atting Rinkam
täglich: täglich: täglich: täglich:  täglich:
Nach Straubing Nach Straubing Nach Straubing Nach Straubing Nach Straubing
09.40 09.45 09.50 10.45 10.50
12.40 12.45 12.50 15.45 15.50
15.40 15.45 15.50 19.45 19.50
18.40 18.45 18.50 20.45 20.50
20.40 20.45 20.50    

ab Straubing    

ab Straubing ab Straubing ab Straubing ab Straubing
ca. 01.00 ca. 01.00 ca. 01.00 01.00  01.00
ca. 03.00 ca. 03.00 ca. 03.00 02.00 02.00
ca. 11.00 ca. 11.00 ca. 11.00 03.00 03.00
ca. 16.00 ca. 16.00 ca. 16.00 10.00 10.00
ca. 18.00 ca. 18.00 ca. 18.00 11.00 11.00
ca. 20.00 ca. 20.00 ca. 20.00 22.00 22.00
ca. 23.00 ca. 23.00 ca. 23.00  23.00  23.00
      24.00  24.00

Aholfing, Puchhof

Obermotzing, Siedlung Niedermotzing Atting Rinkam

 

 

 

 

 

Die Umweltjahreskarte: 12 Monate fahren, nur 8 Monate bezahlen

Die Verkehrsgemeinschaft Straubinger Land (VSL) bietet auf ihre Linien die Umweltjahreskarte an. Zum Erwerb, dieses vom Landkreis Straubing-Bogen bezuschussten Fahrscheines, sind nur Schüler, Auszubildende und Studenten berechtigt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Straubing-Bogen haben.

Die Umweltjahreskarte ist um den Preis von 4 Monatskarten ermäßigt. Der Landkreis übernimmt hier einen Nachlass in Höhe von zwei vollen Monatskarten bis zu einem Höchstbetrag von 20,00 Euro monatlich, einen Rabatt in der gleichen Höhe gewährt die VSL. Für den Fahrgast verbleiben somit nur acht Monatsbeträge, die er aber in zwölf Monatsraten bezahlen kann. 

Anträge für die Umweltjahreskarte erhalten Sie im Meldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Rain, Zimmer 4 EG, Schloßplatz 2, 94369 Rain. Infos unter der Rufnummer 09429/9401-11, Frau Faltl oder 09429/9401-14, Herr Knott. 

BITTE BEACHTEN:

Jeder Antrag muss von der Wohnsitzgemeinde bestätigt werden, bevor er an das Landratsamt weitergeleitet werden kann. Außerdem benötigt das Landratsamt als Nachweis für die Berechtigung zur Umweltjahreskarte eine aktuelle Schulbescheinigung, bzw. einen Studentenausweis oder einen Nachweis des Ausbilders, der nicht älter als 6 Monate sein darf.

 

 
 

Mikar 

Die Gemeinden Aholfing, Atting und Rain setzen auf das kommunale Carsharing "Mikar". 

Seit dem 25.02.2022 steht den Bürgerinnen und Bürgern der VG Rain mit dem Renault Master 9-Sitzer eine jederzeit verfügbare und kostengünstige Mobilitätslösung bereit.

 

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Postagentur in Rain

Puchhofer Weg 1, 94369 Rain 
(neben dem Kindergarten St. Michael)

Öffnungszeiten

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag
14.00 - 17.30 14.00 - 17.30 14.00 - 17.30 14.00 - 17.30

14.00 - 17.30

09.00 - 10.00

Am Faschingsdienstag ist die Postagentur geschlossen!

 


Raiffeisenbank Straubing                       

Niedermotzinger Str. 7, 94345 Obermotzing          

 

 
 


Banken in der Gemeinde Atting

Sparkasse Niederbayern-Mitte

Hauptstr. 28, 94348 Atting        

 


Raiffeisenbank Straubing                         

Bergstraße 31, 94368 Perkam                                

Banken in der Gemeinde Rain

Raiffeisenbank Straubing                         

Hauptgeschäftsstelle Rain

Wiesengrund 2, 94369 Rain                                
Tel.: 09429/9914-0 
Fax: 09429/902029
 
 

 

 

Sparkasse Niederbayern-Mitte

Geschäftsstelle Rain

Schloßplatz 2, 94369 Rain                           
Tel.: 09421/8634380
Fax: 09421/8634389

Öffnungszeiten hier

Hier finden Sie ein Video der VG Rain aus 2001

https://www.youtube.com/watch?v=zRan8ef8_5I

Kamera und Ton: Siegfried Kerscher

Sprecherin: Petra Bähschnitt

Hier finden Sie Satzungen, Gemeindeverordnungen und Ortsrechte der Gemeinden
Aholfing, Atting, Perkam und Rain, sowie des Schulverbandes.
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