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Verwaltungsgemeinschaft Rain
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  Montag 08.00 - 12.00 Uhr
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  Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
  Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
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  Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
  Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
 
 
 
Bekanntmachung; Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife; Planfeststellungsverfahren 
 

Richtlinie

zur Ehrung von Sportlern und ehrenamtlichen Tätigen

der Gemeinde Aholfing

 

Gemäß Gemeinderatsbeschluss Nr. 102/2022 vom 11.10.2022

wird folgende Richtlinie beschlossen:

 

I. Sportlerehrung

 § 1

Zur öffentlichen Anerkennung von sportlichen Leistungen zum Ansehen der Gemeinde Aholfing wird eine Sportlerehrung durchgeführt.

§ 2

Die Sportlerehrung wird Personen zuteil, die in der Gemeinde Aholfing ihren ständigen Wohnsitz haben oder einem Verein innerhalb der Gemeinde angehören.

§ 3

Geehrt wird, wer in Einzeldisziplin oder Mannschaftssport mindestens eine Niederbayerische Meisterschaft errungen hat. Die Wettbewerbe müssen von einer offiziellen Organisation des Deutschen Sportbundes, vom Bund bzw. Kultusminister der Länder ausgeschrieben sein. Offizielle Alters- oder Behindertenmeisterschaften sind eingeschlossen.

§ 4

Die vorzunehmenden Ehrungen prüft und entscheidet der Gemeinderat. Vorschlagsberechtigt sind die Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Aholfing und der Gemeinderat. Daneben sind auswärtige Sportvereine vorschlagsberechtigt, denen Sportler und Sportlerinnen angehören, die in der Gemeinde Aholfing ihren Wohnsitz haben. Außerdem sind in die Ehrung Sportler und Sportlerinnen einzubeziehen, die nicht in der Gemeinde Aholfing wohnen, jedoch einem örtlichen Sportverein angehören.

Die Sportvereine müssen die für die Ehrung infrage kommenden Sportler/innen und Mannschaften bis zum 31.10. jeden Jahres schriftlich melden.

Die Meldung muss den Namen, die errungene Meisterschaft mit Datum und den Wohnsitz enthalten. Bei Mannschaften zusätzlich die genaue Bezeichnung der Mannschaft mit namentlicher Nennung aller Mitglieder.

Geehrt werden Sportler/innen und Mannschaften nur für die ranghöchste innerhalb eines Jahres errungene sportliche Leistung.

§ 5

Verliehen werden Ehrennadeln in Gold, Silber und Bronze mit Gemeindewappen. Es erhalten auf Grundlage dieser Richtlinie folgende Sportler/innen und Mannschaften für das Erreichen folgender sportlicher Leistung

1. die bronzene Ehrennadel:                 - Niederbayerische Meisterschaft

                                                               -  2. und 3. Platz auf Landesebene

2. die silberne Ehrennadel:                   - 1. Platz auf Landesebene

                                                               - 4. und 5. Platz auf Bundesebene

                                                               - 6. bis 10 Platz bei Europameisterschaften

3. die goldene Ehrennadel:                    - 1. bis 3. Platz auf Bundesebene

                                                                - 1. bis 5. Platz bei Europameisterschaften

                                                                - Teilnehmer bei Weltmeisterschaften oder

                                                                  Olympischen Spielen

                                                                - 1 bis 5. Platz bei Weltmeisterschaften oder

                                                                  Olympischen Spielen

Zusätzlich wird bei folgenden sportlichen Leistungen ein Geschenk in Form einer Goldmünze bei Einzelsportlern bzw. von Bargeld bei Mannschaften überreicht:

                                                            

                                                             Einzelsportler/in                  Mannschaft

                                                                      Wert ca.                         

1. Platz auf Landesebene:                             50,00 €                           300,00 €

3. Platz auf Bundesebene:                             50,00 €                           300,00 €

2. Platz auf Bundesebene:                            100,00 €                          500,00 €

1. Platz auf Bundesebene:                            150,00 €                          800,00 €

3. Platz bei Europameisterschaften:             150,00 €                           800,00 €

2. Platz bei Europameisterschaften:             250,00 €                         1.000,00 €

1. Platz bei Europameisterschaften:             500,00 €                         1.500,00 €

Teilnahme an Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                    500,00 €                           500,00 €

5. Platz bei Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                    600,00 €                         1.000,00 €

4. Platz bei Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                    800,00 €                         1.000,00 €

3. Platz bei Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                   1.000,00 €                       1.500,00 €

2. Platz bei Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                   1.250,00 €                       2.000,00 €

1. Platz bei Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                   1.500,00 €                       2.500,00 €

Bei Mannschaftserfolgen wird das Bargeld dem Verein überreicht.

§ 6

Bei der Ehrung wird gleichzeitig eine Urkunde überreicht. Sie trägt den Namen der ausgezeichneten Person oder Mannschaft, den Namen der Vereinigung der die Person oder Mannschaft angehört, die Begründung der Verleihung und die Unterschrift des Bürgermeisters.

§ 7

Die Ehrung von Einzelsportlern/innen wird im Rahmen der Jahresabschlussfeier der Gemeinde vorgenommen. Mannschaften werden im Rahmen von Vereinsfeiern/Hauptversammlungen geehrt.

§ 8

Über Ehrungen außerhalb des Rahmens dieser Richtlinie entscheidet der Gemeinderat.

 

II. Ehrung der ehrenamtlich Tätigen

 

§ 1

Zur Anerkennung besonderer Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in Vereinen werden ehrenamtliche Mitglieder ausgezeichnet.

§ 2

Die Ehrung erfolgt mit Ehrennadeln in Gold, Silber und Bronze mit Gemeindewappen.

§ 3

Mit den Ehrennadeln wird nur ausgezeichnet, wer seine anzuerkennenden Verdienste in einem Verein erworben hat, der seinen Sitz in der Gemeinde Aholfing hat. 

Vorschlagsberechtigt sind die Vereine und der Gemeinderat.

Die Ehrung entscheidet und prüft der Gemeinderat.

Der vorschlagende Verein muss die Meldung bis 31.10. jeden Jahres schriftlich mit Namen und  ausführlicher Angabe der besonderen Verdienste an die Gemeinde melden.

§ 4

Für eine Ehrung können nur Personen vorgeschlagen werden, deren Tätigkeit für den Verein von entscheidender Bedeutung war und kein Entgelt für Ihre Tätigkeit erhalten haben.

§ 5

Für die Verleihung der Ehrennadel in Bronze müssen ehrenamtliche Tätigkeiten in den letzten 10 Jahren ununterbrochen ausgeübt worden sein. Für die Verleihung der Nadel in Silber muss eine ununterbrochene Tätigkeit von mindestens 15 Jahren nachgewiesen werden. Für die Verleihung der Nadel in Gold muss eine ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 25 Jahren nachgewiesen werden.

Die für eine Ehrung maßgebende ehrenamtliche Tätigkeit kann in verschiedenen Vereinen der Gemeinde Aholfing erfolgt sein.

§ 6

Bei der Ehrung wird gleichzeitig eine Urkunde überreicht. Sie trägt den Namen der ausgezeichneten Person, die Begründung der Verleihung und die Unterschrift des Bürgermeisters.

§ 7

Die Ehrungen werden im Rahmen Jahresabschlussfeier der Gemeinde Aholfing vorgenommen.

§ 8

Über Ehrungen außerhalb des Rahmens dieser Richtlinie entscheidet der Gemeinderat.

 

III. Besondere Ehrungen

Über weitere Ehrungen (einschl. deren Form und Durchführung) außerhalb der Sportlerehrung und der Ehrung ehrenamtlich Tätiger entscheidet der Gemeinderat.

 

Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Aholfing

Von der Gemeinde Aholfing wurden folgende Satzungen und Verordnungen erlassen. Die Satzungen können in der Geschäftsstelle der VG Rain eingesehen werden.

Einzelne Satzungen bzw. Auszüge daraus sind auch in dieser Homepage enthalten.

 

 

 

Abwasserabgabe

 

Hausnummerierung

 

Badeverordnung für die Donau

 

Hunde

 

Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger

 

Hundesteuer

 

Entwässerungsanlage

 

Kinderbad Aholfing Benutzungsordnung

 

Entwässerungsanlage Beitrags- und Gebührensatzung

 

Kindergartensatzung

 

Erschließungsbeitragssatzung

 

Kindergartengebühren

 

Feuerwehr

 

Stellplatzsatzung

 

Feuerwehrkostenersatz Sportlerehrung

Gehwegreinigung / Winterdienst

 

Ökokonto

 

Hand- und Spanndienste

 

Örtliche Bauvorschriften

 

 

Verwaltungskosten

 

 

 

Unser Kita-Jahr beginnt im September.

In diesem Monat werden auch die meisten „Neuen“ aufgenommen. Nach Absprache mit der Leitung, je nach Platzkapazität, ist eine ganzjährige Aufnahme möglich.

Aufnahmevorgang:

Sie als Erziehungsberechtigter sollten bereits bei der Anmeldung davon überzeugt sein,

  • dass Sie Ihr Kind auch wirklich in unsere KITA geben wollen
  • dass Sie bereit sind, sich stundenweise von Ihrem Kind zu trennen
  • und dieses fähig ist, sich auch von Ihnen zu lösen.

Die Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr findet im Januar statt. Die genauen Termine können sie aus der Tagespresse (Straubinger Tagblatt), aus unserer Homepage oder den ausgehängten Plakaten des Kindergartens entnehmen. Haben Sie an diesem Tag keine Zeit, können Sie jederzeit telefonisch mit der Leitung einen Termin vereinbaren.

Anmeldeformulare:

Bekommen Sie bei der Anmeldung in der Kita, oder Sie können diese von der Homepage ausdrucken und ausgefüllt mitbringen.

Dabei ist vorzulegen:

  • Nachweis der Erziehungsberechtigung
  • Vorsorgeheft des Kindes
  • Impfpass
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

 

Nach der Abgabe dieser Formulare, gilt Ihr Kind als „angemeldet.“

Bitte haben sie dafür Verständnis, dass spätere Anmeldungen evtl. nicht mehr berücksichtigt werden können (die Gruppeneinteilung ist bereits abgeschlossen und keine Plätze mehr verfügbar!).

 

 Gebühren ab 01.09.2023:

Buchung:

Buchungszeit:

Kernzeit:

Kosten:

3 bis 4 Stunden

 8:15 Uhr bis12:15 Uhr

 

8:15 Uhr bis

12:15 Uhr

 

U 3      147,- €

Ü 3      124,- €

4 bis 5 Stunden

 7:30 Uhr bis12:30 Uhr

 

8:15 Uhr bis

12:15 Uhr

 

U 3       169,- €

Ü 3        135,- €

5 bis 6 Stunden

 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

 

8:15 Uhr bis

12:15 Uhr

 

U 3     191,- €

Ü 3     147,- €

6 bis 7 Stunden

Montag – Donnerstag

Freitag

 

7:30 Uhr bis 14:30 Uhr

7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

 

8:15 Uhr bis

12:15 Uhr

 

U 3      214,- €

Ü 3      158,- €

7 bis 8 Stunden  

8:15 Uhr bis

12:15 Uhr

U 3      236,- €

Ü 3      169,- €

Frühdienst

 7:00 Uhr bis 7:30 Uhr

 

 

 

U 3        13,- €

Ü 3         6,50,- €

Beitragszuschuss:

Kindergarten

Der Beitragszuschuss beginnt ab 01.09. des Kalenderjahres, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Der Zuschuss von 100 Euro geht direkt an den Träger. Ihr Beitrag reduziert sich dann dementsprechend. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Kind die Krippe oder den Kindergarten besucht. Diese Förderung wird bis zur Einschulung gewährt. Das gilt auch, wenn Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden.  Quelle: BayKiBiG – Informationen zur Ausweitung des Elternbeitragszuschusses – Stand September  2019

Krippe

Für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr wird Krippengeld bis zu 100 € im Monat an die Eltern erstattet. Das Krippengeld ist einkommensabhängig und wird nur auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragssteller gewährt. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung. Stand: 05.12.19

Mittagessen im Kindergarten

Alle Kinder, die bis 13.30 Uhr/ 14:30 Uhr unsere Einrichtung besuchen, nehmen an der Mittagsverpflegung teil. Sie erhalten mittags eine kindgerechte, gesunde und ausgewogene, frisch gekochte Hauptspeise mit Suppe oder Dessert bzw. Salat oder Gemüsesticks. Die Familie Diermeier (Hausmeisterehepaar an der Grund- und Mittelschule Rain) legt großen Wert auf die Verwendung von frischen Lebensmitteln aus der Region und hausgemachte Dressings. Sie kochen mit ausgewählten Zutaten ohne Geschmacksverstärker und künstlichen Farbstoffen. Alle Soßen werden ohne Fertigpulver zubereitet. Kinder mit Allergien werden bei der Vorlage eines ärztlichen Attests berücksichtigt. 

Für das Mittagessen wird monatlich für 11 Besuchsmonate eines Jahres (September - Juli) eine Mittagskostenpauschale erhoben. In den Ferien wird nicht gekocht, somit muss in dieser Zeit eine zweite kalte Brotzeit mitgegeben werden.

Die Familie Diermeier rechnet die Kosten mit den Eltern persönlich ab. Die allgemeinen Vertragsbedingungen und die dazugehörige Formulare erhalten Sie von der Familie Diermeier kurz vor der Aufnahme.

 

 U 3 unter 3 Jahre Kosten Ü 3 über 3 Jahre Kosten
 1 Tag/ Woche 9,50 €  1 Tag/ Woche  13,00 €
 2 Tage/ Woche 19,00 €  2 Tage/ Woche  26,00 €
 3 Tage/ Woche 28,50 €  3 Tage/ Woche  39,00 €
 4 Tage/ Woche 38,00 €  4 Tage/ Woche  52,00 €
 5 Tage/ Woche 47,50 €  5 Tage/ Woche  65,00 €

                                                                                                                                                                                                                    Gebühren Stand September 2022

 

Sonstiges: 

EU-Schulprogramm

Das EU-Schulprogramm soll die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten

bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.

Kindergartenkinder, ab drei Jahren, erhalen bis zum Schuleintritt kostenlos regionales und saisonales Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. 

Das EU-Schulprogramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert. 

  • Wir werden einmal in der Woche vom Landmarkt Gänger mit "Frischeprodukten" beliefert. 

Gruppe "Elefanten"

Tel.09429/8736

 Elefanten

Öffnungszeiten

Mo - Do: 07.30 - 14.30 Uhr

Fr.: 07.30 - 13.30 Uhr

Frühdienst

ab 07.00 Uhr

Kernzeit

08.30 - 12.30 Uhr

       

Gruppe "Frösche"

Tel.: 09429/948202

 Frösche

Buchungszeit

4 - 5 Stunden

Öffnungszeiten

Mo - Do: 07.30 - 12.30 Uhr

Fr.: 07.30 - 12.30 Uhr

Kernzeit

08.15 - 12.15 Uhr

   

Gruppe "Bären" 

Tel.: 09429/9485544

baär
   
Öffnungszeiten

Mo-Do: 7:30-13:30 Uhr

Fr.: 7:30-13:30 Uhr

   
Kernzeit  7:30-13:30 Uhr
   

Krippe "Rabennest"

Tel.: 09429/948206

 Raben

Öffnungszeiten

Mo - Do: 07.00 - 14.30 Uhr

Fr.: 07.00 - 13.30 Uhr

Kernzeit

08.15 - 12.15 Uhr

   
   

Unser Elternbeirat im Kindergartenjahr 2023/ 2024

 

 Für das Kindergartenjahr 2023/ 2024 wurden nachfolgende Elternvertreter für die einzelnen Gruppen gewählt. Sie stehen als Schnittstelle zwischen den Eltern und dem Kindergarten für Fragen und Anregungen oder auch anderen Anliegen zur Verfügung. 

 

1. Vorstand

Doering Vanessa

Elefantengruppe, Rabennest

Ersatz 1. Vorstand

Bray Alessa

Rabennest

2. Vorstand

Dulder Melanie

Fröschegruppe

Ersatz 2. Vorstand

Nebel Veronika

Fröschegruppe, Bärengruppe

Kassier/er

Giglhuber Lisa 

Bärengruppe

Ersatz Kassier/er

Miljak Marina

Elefantengruppe

Schriftführer

Utescher Anja

Rabennest

Ersatz Schriftführer

Gänger Erika 

Bärengruppe 

Ferienplan im Kindergartenjahr 2023/24

 

Schließtage:

2024: 

Fasching

 

12./13.02.2024

 

Christi Himmelfahrt

10.05.2024

 

Fronleichnam

31.05.2024

 

Betriebsausflug

04.07.2024

Sommer

02.08.2024 – 26.08.2024

Oktober

04.10.2024

Herbstferien 2024

31.10.2024

Weihnachten 2024 

23.12.2024 – 06.01.2025

 

Reduzierter Dienst zwecks belegungsarmer Zeit:

Ostern

25.03.2024 - 05.04.2024

Pfingsten

21.05.2024 -  29.05.2024

Sommer 1

29.07.2024 - 01.08.2024

Sommer 2

27.08.2024 - 30.08.2024

ah.Kiga.Elefanten           ah.Kiga.Frösche            ah.Kiga.Raben

 

Wir wünschen allen wunderschöne Ferien! 

 

>>> Informationen zur neuen KITA-APP <<<

 

KITA-ANMELDUNG 

 

Ab sofort bis zum 21. Dezember 2023 können Sie Ihr Kind für das Betreuungsjahr "September 2024 bis August 2025" anmelden. 

 

  • Kindergarten
  • Kinderkrippe

 

Dazu können Sie unter der Telefonnummer 09429/ 8736 mit der Leitung der KITA (Frau Überreiter) einen Termin vereinbaren. 

 

Kindergarten Logo

Logo Kiga rgb

Herzlich Willkommen auf unserer Startseite 

Es freut uns, dass Sie Interesse an unserer KITA zeigen. Hier möchten wir Ihnen ein paar Informationen über unsere Einrichtung geben. 
Falls Sie mehr wissen möchten, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. 

Wir sind ein anerkannter Kindergarten, arbeiten nach dem Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan, den Bayerischen Bildungsleitlinien und orientieren uns an dem AV BayKiBiG.

 

Kontakt:

KITA St. Johannes Nepomuk

Nepomukplatz 1

94345 Aholfing – Obermotzing

Tel.: 09429/8736

Fax.: 09429/9485583


E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Träger:  Gemeinde Aholfing, 1. Bürgermeister Johann Busl

KITA - Leitung: Anja Überreiter